Sozialpädagogik

Die Ausbildung im Bereich Sozialpädagogik richtet sich an junge Menschen, die sich gerne sozial engagieren, mit Menschen umgehen und sie betreuen möchten. Aber auch diejenigen, die eine berufliche Grundbildung für einen Beruf im sozialpflegerischen Bereich oder therapeutischen Bereich erhalten möchten, sind hier richtig.

Berufliches Gymnasium – Schwerpunkt Sozialpädagogik

Phasen der Ausbildung

In der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) haben Sie die Gelegenheit, unsere Arbeitsweise kennen zu lernen und ggf. auch Wissenslücken zu schließen.

Zu den allgemein bildenden Fächern treten die Fächer Pädagogik/Psychologie, Betriebs- und Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung und das Fach Praxis. Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase wählen Sie auch Ihre fünf Prüfungsfächer für das Abitur. Die anschließende zweijährige Qualifikationsphase ist nicht in Schuljahre, sondern in vier Semester unterteilt. Der Unterricht erfolgt in Kursen, die jeweils ein Semester umfassen. Die Qualifikationsphase endet nach vier Semestern mit der Abiturprüfung.

 
Inhalte

Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik bietet eine berufsbezogene Schwerpunktbildung mit dem Profilfach Pädagogik/Psychologie, welches unter anderem folgende Inhalte vermittelt: Bedeutung von Sozialisation, Erziehung und Bildung für den menschlichen Entwicklungsprozess, Chancen und Grenzen der Persönlichkeitsbildung.

 
Abschluss

Ziel des Unterrichts im Beruflichen Gymnasium – Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) sowie der Erwerb des Berufsabschlusses der Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/des Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten, d.h. in 3 Jahren Abitur und Berufsabschluss.

Umsetzbar durch:

  • neue Rahmenrichtlinie im P1 Fach Pädagogik/Psychologie (4 Stunden/Woche) und
  • 4 Stunden Praxis und 160 Stunden begleitetes Praktikum (Kindertageseinrichtung 0-10) in Klasse 11 und 12, und
  • 140 Stunden Betriebspraktikum nachfolgend oder in den Ferien.

Fachoberschule für Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik

Diese zweijährige Fachoberschule ist eine weiterführende Schule mit dem Ziel, die Allgemeinbildung der Schüler/innen zu erweitern, berufsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und sie zur Studierfähigkeit zu führen. In der Klasse 11 erfolgt der Unterricht an zwei Schultagen pro Woche, an den anderen drei Tagen wird ein Praktikum mit einer Gesamtdauer von 960 Stunden in sozialen Einrichtungen durchgeführt. In der Klasse 12 findet der Unterricht an fünf Schultagen pro Woche statt. Im Rahmen des Unterrichts legen die Schüler/innen eine ECDL-Prüfung (Europäischer Computerführerschein) ab.

Aufnahmevoraussetzungen für Klasse 11: Sekundarabschluss I (Realschulabschluss), bei Schuljahresbeginn muss die Zusage der Praktikumsbetriebe vorliegen

Aufnahmevoraussetzungen für Klasse 12: Erfolgreicher Besuch der Klasse 11 oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf
Abschluss: Allgemeine Fachhochschulreife

Sozialpädagogischer/r Assistent/-in (Klasse 1 und 2)

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin und zum Sozialpädagogischen Assistenten zielt auf eine die Erziehung unterstüzende Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen mit oder ohne Behinderung in sozialpädagogischen Einrichtungen ab.

Die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz ist eine berufsqualifizierende Schulform. Die Ausbildungsverantwortung obliegt der Berufsbildenden Schule. Während des zweijährigen Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in Krippen und Kindergärten von insgesamt 840 Zeitstunden (Arbeitszeit pro Woche: insgesamt 16 Stunden, entsprechend acht Stunden pro Praxistag) durchgeführt. Sei- teneinsteiger haben 600 Stunden zu absolvieren. Diese Ausbildung ist schulbegleitend organisiert (drei Tage Schule/zwei Tage Praxis). Die Ausbildungseinrichtung suchen sich die SchülerInnen selbständig und teilen sie der Schule vor Ausbildungsbeginn mit.

Aufnahmevoraussetzung:

Klasse 1: Sek. I Realschulabschluss

Klasse 2:

  • erfolgreicher Abschluss der Klasse 1 Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz

  • erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule Klasse 12 – Schwerpunkt Sozialpädagogik

  • alle weiteren Voraussetzungen sind in der BBS-VO 2016 (Lesefassung) zu finden.

Abschluss: 

Der Abschluss ist berufsqualifizierend und berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Sozialpädagogische(r) Assistent(in)“

  • Gleichzeitig stellt der Abschluss die Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik dar.

  • Je nach individuellen vorherigen Abschlüssen bieten sich vielfältige Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung an.