Sozialpädagogik
Die Ausbildung im Bereich Sozialpädagogik richtet sich an junge Menschen, die sich gerne sozial engagieren, mit Menschen umgehen und sie betreuen möchten. Aber auch diejenigen, die eine berufliche Grundbildung für einen Beruf im sozialpflegerischen Bereich oder therapeutischen Bereich erhalten möchten, sind hier richtig.
Berufliches Gymnasium – Schwerpunkt Sozialpädagogik
Phasen der Ausbildung
In der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) haben Sie die Gelegenheit, unsere Arbeitsweise kennen zu lernen und ggf. auch Wissenslücken zu schließen.
Zu den allgemein bildenden Fächern treten die Fächer Pädagogik/Psychologie, Betriebs- und Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung und das Fach Praxis. Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase wählen Sie auch Ihre fünf Prüfungsfächer für das Abitur. Die anschließende zweijährige Qualifikationsphase ist nicht in Schuljahre, sondern in vier Semester unterteilt. Der Unterricht erfolgt in Kursen, die jeweils ein Semester umfassen. Die Qualifikationsphase endet nach vier Semestern mit der Abiturprüfung.
Inhalte
Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik bietet eine berufsbezogene Schwerpunktbildung mit dem Profilfach Pädagogik/Psychologie, welches unter anderem folgende Inhalte vermittelt: Bedeutung von Sozialisation, Erziehung und Bildung für den menschlichen Entwicklungsprozess, Chancen und Grenzen der Persönlichkeitsbildung.
Abschluss
Ziel des Unterrichts im Beruflichen Gymnasium – Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) sowie der Erwerb des Berufsabschlusses der Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/des Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten, d.h. in 3 Jahren Abitur und Berufsabschluss.
Umsetzbar durch:
- neue Rahmenrichtlinie im P1 Fach Pädagogik/Psychologie (4 Stunden/Woche) und
- 4 Stunden Praxis und 160 Stunden begleitetes Praktikum (Kindertageseinrichtung 0-10) in Klasse 11 und 12, und
- 140 Stunden Betriebspraktikum nachfolgend oder in den Ferien.
Fachoberschule für Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik
Diese zweijährige Fachoberschule ist eine weiterführende Schule mit dem Ziel, die Allgemeinbildung der Schüler/innen zu erweitern, berufsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und sie zur Studierfähigkeit zu führen. In der Klasse 11 erfolgt der Unterricht an zwei Schultagen pro Woche, an den anderen drei Tagen wird ein Praktikum mit einer Gesamtdauer von 960 Stunden in sozialen Einrichtungen durchgeführt. In der Klasse 12 findet der Unterricht an fünf Schultagen pro Woche statt. Im Rahmen des Unterrichts legen die Schüler/innen eine ECDL-Prüfung (Europäischer Computerführerschein) ab.
Aufnahmevoraussetzungen für Klasse 11: Sekundarabschluss I (Realschulabschluss), bei Schuljahresbeginn muss die Zusage der Praktikumsbetriebe vorliegen
Aufnahmevoraussetzungen für Klasse 12: Erfolgreicher Besuch der Klasse 11 oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf
Abschluss: Allgemeine Fachhochschulreife
Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeit (3 Jahre)
Die Ausbildung an der Fachschule – Sozialpädagogik – setzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, selbstständig und eigenverantwortlich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern wahrzunehmen. Dazu gehören u. a. Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule sowie Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“.
Berufsbegleitende Ausbildung:
Die Fachschule – Sozialpädagogik – hat als Aufnahmevoraussetzung den erfolgreichen Berufsabschluss zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin“ oder zum „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“ (mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis).
Ein Quereinstieg mit einschlägiger Berufsausbildung ist in Einzelfällen möglich. Damit haben Schülerinnen und Schüler in der Fachschule (Teilzeit) in der Regel einen pädagogischen Berufsabschluss und die Möglichkeit auf einen Anstellungsvertrag.
Zielgruppe:
Die zeitlichen Bedingungen einer Teilzeitausbildung ermöglichen es, neben der Ausbildung beruflich tätig zu sein und ein Gehalt zu bekommen. Dies kann relevant sein, wenn abhängig vom Einkommen und Vermögen oder gegebenenfalls vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners eine Finanzierung z.B. durch das Aufstiegs-BAföG nicht möglich oder gewollt ist. Aber auch andere Gründe können für eine berufsbegleitende Ausbildung sprechen.
Unterrichtsorganisation:
- 2 Präsenzschultage (Montag und Dienstag 7:55 bis 15:00 Uhr)
- 4 Samstage + Sporterzieherausbildung
- Anstellung bei einem Träger in der Kinder- und Jugendhilfe i.d.R. in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (nicht zwingend Voraussetzung) oder insgesamt 600 Stunden praktische Ausbildung über die gesamte Ausbildungsdauer, ohne Vergütung
- Im zweiten Halbjahr (Semester) des ersten Schuljahres sind gemäß BbS-VO 180 Stunden in einem anderen Tätigkeitsfeld verpflichtend vorgeschrieben
Aufbau:
- Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich in den Fächern: Deutsch, Englisch, Politik, Biologie, Mathematik und Religion.
- Der Unterricht wird berufsbezogen erteilt und entspricht dem Niveau der Fachschule Sozialpädagogik (DQR 6).
- Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich Theorie (Sozialpädagogik) mit den Modulen:
- Entwicklung professioneller Perspektiven, Diversität und Inklusion, Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung, Pädagogische Arbeit mit Gruppen, Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I, Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung, Individuelle Lebenslagen, Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften und Optionale Lernangebote (z. B. Theaterpädagogik, Musik/Rhythmik, Tiergestützte Pädagogik, Bewegung und Gesundheit, usw.)
- Berufsbezogener Lernbereich – Praxis: Durchführung der praktischen Ausbildung, Reflexion der praktischen Ausbildung
Abschlussprüfungen:
- Schriftliche Abschlussprüfungen im Fach Deutsch/Kommunikation und einem Modul
- Facharbeit mit verbindlichem Kolloquium
- Praktische Prüfung
Finanzierung:
Es besteht Schulgeldfreiheit.
In der Regel wird ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Krippe, Hort o. Ä.) geschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch in der berufsbegleitenden Teilzeitform Aufstiegs-BAföG beziehen.
Die Kosten für die notwendigen Fachbücher belaufen sich im ersten Jahr etwa auf 200,- €. Kosten für eine Studienfahrt sind möglich.
Abschluss:
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen. Des Weiteren erreichen die Schülerinnen und Schüler den Bachelor Professional in Sozialwesen sowie die Fachhochschulreife.
Perspektiven:
Im Anschluss eröffnen sich weitere Perspektiven der beruflichen Weiterentwicklung:
- Berufstätigkeit als Erzieher/-in in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
- Leitung oder Eröffnung einer (eigenen) Kindertageseinrichtung (Krippe oder Kindergarten)
- Nach Berufserfahrungen pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
- Abschluss des Bachelor of Arts (B.A.) in Kindheitspädagogik, Sozialer Arbeit o. Ä. (verkürzt durch Anerkennung erbrachte Module in der Fachschule Sozialpädagogik)
- Abschluss des Master of Arts (M.A.) in einem pädagogischen Studiengang
- Studium des Lehramts Sozialpädagogik für berufsbildenden Schulen (z. B. an der Leuphana Universität Lüneburg, Universität Osnabrück)


Sozialpädagogischer/r Assistent/-in (Klasse 1 und 2)
Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin und zum Sozialpädagogischen Assistenten zielt auf eine die Erziehung unterstüzende Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen mit oder ohne Behinderung in sozialpädagogischen Einrichtungen ab.
Die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz ist eine berufsqualifizierende Schulform. Die Ausbildungsverantwortung obliegt der Berufsbildenden Schule. Während des zweijährigen Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in Krippen und Kindergärten von insgesamt 840 Zeitstunden (Arbeitszeit pro Woche: insgesamt 16 Stunden, entsprechend acht Stunden pro Praxistag) durchgeführt. Sei- teneinsteiger haben 600 Stunden zu absolvieren. Diese Ausbildung ist schulbegleitend organisiert (drei Tage Schule/zwei Tage Praxis). Die Ausbildungseinrichtung suchen sich die SchülerInnen selbständig und teilen sie der Schule vor Ausbildungsbeginn mit.
Aufnahmevoraussetzung:
Klasse 1: Sek. I Realschulabschluss
Klasse 2:
-
erfolgreicher Abschluss der Klasse 1 Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz
-
erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule Klasse 12 – Schwerpunkt Sozialpädagogik
-
alle weiteren Voraussetzungen sind in der BBS-VO 2016 (Lesefassung) zu finden.
Abschluss:
Der Abschluss ist berufsqualifizierend und berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Sozialpädagogische(r) Assistent(in)“
-
Gleichzeitig stellt der Abschluss die Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik dar.
-
Je nach individuellen vorherigen Abschlüssen bieten sich vielfältige Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung an.

Ausbildungswege und Quereinstiege in die niedersächsische Erzieherinnen- / Erzieherausbildung
Niedersächsisches Kultusministerium
